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Die folgenden ZQs werden grundsätzlich im Studienseminar angeboten, das konkrete Angebot hängt von der Teilnehmerzahl ab und variiert von Halbjahr zu Halbjahr.

ZQ Deutsch als Fremd- und Zweitsprache und sprachsensibler Fachunterricht an BBS

ZQ Geschichtliche Bildung in beruflichen Gymnasien

ZQ Fachqualifikation Informationsverarbeitung

ZQ Internationalisierung der beruflichen Bildung (Erasmus +)

Sabine Eickhoff Dr. Jens Hohnwald J. Bauer / M. Wienekamp  B. Bunjes / K. Schlichting

 

 

ZQ Integrierte Unternehmenssoftware im Wirtschaftsunterricht

ZQ Kollegiales Coaching für ReferendarInnen

ZQ Umgang mit schwierigen Unterrichtssituationen

ZQ Lernen und Lehren mit digitalen Medien

Andreas Zug Sabine Agnes Ann-Kathrin Knake J. Bauer / J. Rieger / M. Wienekamp 

 

Organisatorische Rahmenbedingungen für die Durchführung von Zusatzqualifikationen (auch für externe TeilnehmerInnen)

Das Studienseminar Oldenburg LbS bietet Lehrkräften im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit, Zusatzqualifikationen zu erwerben. Die Anzahl der Ausbildungsplätze bezogen auf die Zusatzqualifikationen sind begrenzt. Für alle Zusatzqualifikationen gelten die folgenden organisatorischen Regelungen:

  • Die Seminarveranstaltungen werden geblockt angeboten und finden häufig samstags, in den Ferien oder in der sonstigen unterrichtsfreien Zeit statt. Die Termine werden zu Beginn der Veranstaltungen gemeinsam besprochen und festgelegt. Schulische Veranstaltungen sollen auf keinen Fall mit  Terminen der Zusatzqualifikation kollidieren.  
  • Für jede Seminarveranstaltung muss ein Protokoll angefertigt werden. Das Protokoll wird spätestens zwei Wochen nach der Veranstaltung per E-Mail an die FachleiterInnen geschickt. Anschließend wird es per E-Mail allen TeilnehmerInnen zur Verfügung gestellt. Bei der nächsten Sitzung sind zwei unterschriebene Exemplare ausgedruckt vorzulegen.
  • Die zuständigen FachleiterInnen der Zusatzqualifikation behalten sich vor, eine Teilnehmerin bzw. einen Teilnehmer auszuschließen, falls zu befürchten ist, dass durch die zusätzliche Belastung das Ausbildungsziel in der Fachrichtung bzw. dem Unterrichtsfach nicht erreicht wird. 
  • Die Anmeldung zur Teilnahme ist verbindlich. 
  • Es dürfen keine 2 ZQs parallel belegt werden.
  • Zusätzlich zu den Unterrichtsverpflichtungen aus der beruflichen Fachrichtung und dem Unterrichtsfach fallen, soweit vom Konzept geboten, insgesamt weitere 40 Stunden Ausbildungsunterricht oder Beratungssequenzen an. Dabei handelt es sich um betreuten Unterricht und/oder betreute Beratungssituationen. Welche Klassen und Inhalte für diesen Ausbildungsunterricht in Frage kommen, sollte mit den FachleiterInnen besprochen werden. Am Ende der Ausbildung muss der Vordruck Stundennachweis abgegeben werden, aus dem sich ergibt, in welchen Klassen und mit welchen Schwerpunktthemen der Ausbildungsunterricht absolviert wurde. Der Stundennachweis wird von der Schulleitung bzw. von der Abteilungsleitung der Ausbildungsschule unterschrieben.

Im Rahmen der Zusatzqualifikation muss, soweit vom Konzept geboten, eine Erprobung im Ausbildungsunterricht stattfinden. Das heißt (nach Absprache mit den jeweiligen FachleiterInnen) werden in der Regel zwei weitere Unterrichtsbesuche absolviert. Dabei gilt:

  • Bei beiden Unterrichtsbesuchen handelt es sich um einen eUB („einfacher“ Unterrichtsbesuch). Das heißt: nur die zuständige Fachleiterin/der zuständige Fachleiter besucht den Unterricht. Im Entwurf sollten die Bedingungsfeldanalyse, die Teilziele, die Verlaufsplanung sowie die eingesetzten Arbeitsblätter, Infoblätter etc. eingereicht werden. Der Umfang (ohne Anhang) liegt bei maximal drei Seiten (andere Absprachen mit den FachleiterInnen sind möglich). 
  • Prinzipiell gilt, dass für die Unterrichtsentwürfe in der Regel die seminarinternen Vorgaben, die auch für die Ausbildung in den Fachseminaren der Fachrichtung bzw. des Unterrichtsfaches gelten, übernommen werden können.   
  • Mindestens einer der beiden Unterrichtsbesuche/ eine der  Beratungssequenzen muss vor dem letzten Termin des fachdidaktischen Seminars abgeschlossen sein. 
  • Die Abgabe der Entwürfe/Beratungsprotokolle kann per E-Mail erfolgen; der Zeitpunkt der Abgabe wird mit den zuständigen FachleiterInnen vereinbart.   
  • Nach dem UB muss den jeweiligen FachleiterInnen ein ausgedrucktes Exemplar für die Seminarablage ausgehändigt werden.  

Um das Zertifikat über die Zusatzqualifikation erhalten zu können, muss eine Seminar-Teilnahme von 40 Unterrichtsstunden nachgewiesen werden. Eventuelle Fehlzeiten - auch durch Krankheit - müssen ausgeglichen werden, u. a. durch die Teilnahme an anderen Fachseminaren, Wahlmodulen etc.; im Ausnahmefall können auch andere Ersatzleistungen erbracht werden. Im Übrigen wird das Zertifikat auch bei fehlenden Unterrichtsbesuchen nicht ausgehändigt. 

Es ist nicht möglich, im Rahmen der Zusatzqualifikation eine Schriftliche Arbeit zu schreiben. Relevante Themen bezogen auf die Zusatzqualifikationen können dennoch berücksichtigt werden, indem die Schriftliche Arbeit für die Fachrichtung oder das Unterrichtsfach angemeldet wird - sofern dies von der Thematik her möglich ist.  

Am Ende der Ausbildung in der Zusatzqualifikation findet ein ca. 20minütiges Kolloquium statt. In diesem Gespräch werden grundlegende Fachinhalte sowie didaktisch-methodische Vorgehensweisen  erörtert.

Die Bescheinigung für die Zusatzqualifikation wird in der Regel zusammen mit den Zeugnissen ausgegeben. In dieser Bescheinigung werden unter anderem die Anzahl der Unterrichtsstunden/Beratungssequenzen aufgeführt sowie die Themenbereiche des Unterrichts im Zusammenhang mit der Zusatzqualifikation. Eine vorläufige Teilnahmebescheinigung kann für das Bewerbungsverfahren ausgestellt werden. Eine Voraussetzung dafür ist, dass mindestens ein Unterrichtsbesuch/ein Beratungsgespräch absolviert wurde.

Die zusätzliche Qualifikation findet auf dem Bewerbungsbogen für die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst Berücksichtigung und wird dort als „Zusatzqualifikation“ eingetragen. Um auf dem Bewerbungsbogen eine Eintragung über die absolvierte Zusatzqualifikation vornehmen zu können, sind die oben genannten Anforderungen gemäß APVO-Lehr zu erfüllen. 

 

 

 

 

   
© Studienseminar Oldenburg für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen
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