Das Studienseminar Oldenburg - LbS bildet ebenfalls Lehrkräfte für Fachpraxis aus. Sie werden dafür qualifiziert, an berufsbildenden Schulen fachpraktischen Unterricht in dem ihrer Vorbildung entsprechenden Berufsfeld zu erteilen und die Lehrkräfte im Theorieunterricht, bei Schülerversuchen und Übungen zu unterstützen.
Allgemeines
Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis werden dafür eingestellt und qualifiziert, praktischen Unterricht in der ihrer Vorbildung entsprechenden beruflichen Fachrichtung zu erteilen und die Lehrkräfte im Theorieunterricht bei Demonstrationen, Versuchen und Übungen zu unterstützen. Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis unterrichten im praktischen Unterricht der berufsbildenden Schulen in fast allen Schulformen. Hauptsächlich sind sie jedoch in der Berufseinstiegsschule (Berufsvorbereitungsjahr und Berufseinstiegsklassen) und in Berufsfachschulen eingesetzt. Darüber hinaus übernehmen sie es, bei Bedarf Schülerinnen und Schüler allgemein bildender Schulen im praktischen Unterricht zu betreuen und ihnen eine erste Orientierung zu ermöglichen.
Voraussetzungen für die Einstellung sind u. a.:
• der Realschulabschluss oder ein entsprechender Bildungsstand und
• eine abgeschlossene Berufsausbildung und
• der Abschluss einer mindestens drei Schulhalbjahre umfassenden geeigneten Fachschulausbildung oder eine geeignete Meisterprüfung und
• danach eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit.
Die Ableistung eines Vorbereitungsdienstes und die Ablegung einer Laufbahnprüfung werden nicht gefordert. Die Fachpraxis-Lehrkräfte werden bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis mit voller Regelstundenzahl, ansonsten als tarifbeschäftigte Lehrkraft, eingestellt.
Das Eingangsamt der Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis ist die Besoldungsgruppe A9 der Niedersächsischen Besoldungsordnung (NBesO). Über die konkreten Eingruppierungen informiert die Niedersächsische Landesschulbehörde, über die Verdienstmöglichkeiten die Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle (LBV) der Oberfinanzdirektion Niedersachsen.
Während der dreijährigen Probezeit nehmen die Lehrkräfte an berufsbegleitenden pädagogisch - didaktischen Qualifizierungsmaßnahmen teil. Nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit wird die Lehrkraft i.d.R. in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen. Wird die Probezeit nicht erfolgreich abgeschlossen, so endet das Beamtenverhältnis durch Entlassung.
Aktuelle Hinweise zum Bewerbungsverfahren
Die berufsbildenden Schulen (Regionale Kompetenzzentren) sind seit dem 01.01.2011 vollbudgetiert, haben eigene Stellenpläne und entscheiden eigenverantwortlich über die Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen. Es gibt keine festen Einstellungstermine, die Einstellungen finden das gesamte Jahr über statt. Eine Einstellung in den Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Sozialpädagogik, Pflege sowie Gesundheit erfolgt nicht.
Ab dem 01.06.2014 werden Stellenausschreibungen für Fachpraxis-Lehrkräfte im Einstellungs- und Informationsportal EIS-Online-BBS (https://www.eis-online-bbs.niedersachsen.de/) ausgeschrieben. Die Bewerbungen auf die ausgeschriebenen Stellen haben über dieses Portal zu erfolgen.
Über das neu geschaffene Benachrichtigungssystem ist es möglich, sich per E-Mail über ausgeschriebene Stellen informieren zu lassen. Das System gleicht Stellenanforderungen und Bewerberprofil ab und versendet auf Wunsch Informationen zu Stellenausschreibungen. Detaillierte Hinweise zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie über den Link Handreichung für Bewerberinnen und Bewerber.
Allgemeine Informationen zum Verfahren erteilt die Niedersächsische Landesschulbehörde mit den Regionalabteilungen in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück. Die Adressen der Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde finden Sie unter dem Link Niedersächsische Landesschulbehörde.
Downloadlink: Handreichung für Bewerberinnen und Bewerber
1. Ausbildung von Lehrer/innen für Fachpraxis (ab 01.10.2012)
(Qualifizierungen in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung gemäß § 13 Abs. 1 und 2 NLVO-Bildung - Erlass v. 28.08.2012 |
||
|
|
|
Ausbildungszeit: |
24 Monate |
|
Vorgesetzte: |
Die Schulleiterin oder der Schulleiter der Schule, an der die zu Qualifizierenden überwiegend unterrichten, trägt die Gesamtverantwortung für die Qualifizierung der Beamtinnen und Beamten während der Probezeit, koordiniert die Qualifizierung durch Schule und Studienseminar und stellt unter Berücksichtigung des vom Studienseminar abgegebenen Kurzgutachtens vor der Entscheidung über die Bewährung in der Probezeit fest, ob die gesamte Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen wurde. |
|
|
|
|
Dienststelle: |
Schule |
|
Qualifizierung: |
Ab Beginn der Probezeit: |
|
Hospitationen: |
40 Stunden in 2 Jahren |
|
Unterrichtsverpflichtung: |
In der Vorbildung entsprechenden Fachrichtung / 22,5 Std. (bzw. Regelstundenzahl pro Woche abzüglich fünf Stunden Freistellung) |
|
Betreuung durch Mentor/in: |
Organisation durch die Schule |
|
Anrechnungsstunden: |
1. Lehrer/in für Fachpraxis 2. Mentoren: |
5 Stunden/Woche 1 Stunde/Woche |
|
|
|
Ausbildung im Seminar: |
Studienseminar Oldenburg LbS |
|
Rahmenbedingungen: |
Die Qualifizierung erfolgt während der Probezeit; diese dauert drei Jahre. Zu Beginn der Probezeit findet die 2-jährige pädagogisch-didaktische Qualifizierung im Studienseminar statt. Am Ende der Ausbildung im Studienseminar wird zur Bewertung des Erfolgs ein unbenotetes Kurzgutachten erstellt. |
|
Seminare: |
Die Fachseminare und das Pädagogische Seminar finden in der Regel 14täglich statt. |
|
Unterrichtsbesuche: |
3 einfache UBs (Teilnehmer: in der Regel FS u. Mentor/in) 2 große UBs (Teilnehmer: in der Regel PS/FS/SL u. Mentor/in) 2 kollegiale UBs (Teilnehmer: in der Regel PS/FS/SL u. Mentor/in und die PS-Gruppe) |
|
Beratungsgespräche: |
Zeitnah nach dem ersten großen UB findet ein Beratungsgespräch mit dem PS- und FS-Leiter statt. Nach Bedarf weitere Beratungsgespräche. |
|
Legende: FS = Fachseminar; PS = Pädagogikseminar; SL = Schulleitung; UB = Unterrichtsbesuch; LbS = Lehramt für berufsbildende Schulen; LfFP = Lehrer/in für Fachpraxis |
2. Lernfelder und Kompetenzen
1. |
Sich als Berufsanfänger orientieren |
Die Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer realisieren ihren Rollenwechsel vom Meister zur Lehrkraft. Sie sind offen für ihre Identitätsentwicklung im Hinblick auf ihre zukünftige Rolle als Lehrkraft. Sie bewältigen die Aufgabe, "eigenverantwortlichen Unterricht zu erteilen". |
2. |
Unterricht planen |
Sie berücksichtigen Ziele beruflicher Bildung bei der Planung von Unterricht. Sie planen Unterricht auf der Grundlage handlungsorientierten Lernens. Sie analysieren Handlungsabläufe in ihrem Berufsfeld und leiten daraus didaktische Entscheidungen ab. Sie wählen geeignete Methoden, Medien und Sozialformen entsprechend den Unterrichtszielen und der Lerngruppe aus. Sie gestalten Unterrichtsentwürfe. Sie entwickeln größere Lerneinheiten. |
3. |
Unterricht durchführen |
Sie unterrichten. |
4. |
Unterricht reflektieren |
Sie reflektieren eigenen und fremden Unterricht und ziehen daraus Konsequenzen für ihre weitere unterrichtliche Arbeit. |
5. |
Lernerfolg bewerten |
Sie entwickeln adressatengerechte und berufsfeldgemäße Erfolgskontrollen, berücksichtigen dabei Qualitäts- und Quantitätskriterien und entwerfen Bewertungsschemata für fachpraktischen Unterricht. |
6. |
Schüler und Klassen begleiten |
Sie gehen individuell auf den einzelnen Schüler ein und gestalten Gruppenprozesse, indem sie die soziale Herkunft und den kulturellen Hintergrund, die psychische Disposition und das Sozialverhalten der Schüler reflektieren. |
7. |
Konflikte bewältigen |
Sie erkennen, analysieren und bewältigen Gruppen- und Einzelkonflikte. |
8. |
Kontakte pflegen |
Sie pflegen Kontakte zu Verbänden, kooperieren mit Beratungsinstitutionen und arbeiten mit Erziehungsbeteiligten zusammen. |
9. |
Sich im Blick haben |
Sie nehmen sich selbst wahr. Sie erkennen die Möglichkeiten und Grenzen ihrer eigenen Ressourcen. Sie pflegen und entwickeln sie. |
10. |
Sich (weiter)bilden |
Sie setzen grundsätzliche Prinzipien für die Durchführung geistiger Arbeit im Rahmen ihrer Aufgaben um. |
11. |
Verwaltend handeln |
Sie wenden im Rahmen ihrer Dienstaufgaben Verwaltungsvorschriften an. |
12. |
Fachräume entwickeln |
Sie pflegen und warten die Ausstattung der Werkstätten und Fachräume. |
13. |
Kollegialer Unterrichtsbesuch |
Sie kennen die Auswirkungen des Einsatzes von metakommunikativen Aufgaben. |