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Ausbildungszeitplan

Informationen über die Einstellung und Qualifizierung von Quereinsteigern können über folgende Links eingeholt werden:

Niedersächsisches Kultusministerium: „Merkblatt für den direkten Quereinstieg“ 

http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1998&article_id=6552&_psmand=8

Einstellung von Lehrkräften in den Niedersächsischen Schuldienst ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - Quereinstieg -  (http://www.schure.de/22410/15-84002-q.htm)

Qualifizierungserlass: http://www.schure.de/20411/14,03111,24,8.htm

Zuständig bei Bewerbungs- und Einstellungsfragen von Quereinsteigern (oft auch als „Paragraph-12er“ bezeichnete Lehrkräfte) sind einerseits das Nds. Kultusministerium und andererseits die Landesschulbehörden.

Zu Fragen der Ausbildung (Ablauf/Dauer der Qualifizierung, Umfang der  Belastung wegen der Teilnahme an pädagogischen Veranstaltungen und Fachseminaren, Anzahl der Unterrichtsbesuche, Hospitationsverpflichtungen, Prüfungsmodalitäten etc.) geben wir als Studienseminar Auskunft. Wir empfehlen allen Bewerberinnen und Bewerbern vor Unterzeichnung eines Einstellungsvertrags sich über die Qualifizierung und Prüfung genau zu informieren.

 

Was sind Quer- bzw. Seiteneinsteiger?

An den Berufsbildenden Schulen kann der Bedarf an Lehrkräften nicht in allen beruflichen Fachrichtungen und Unterrichtsfächern durch solche Bewerber/innen gedeckt werden, die ein Lehramtsstudium absolviert haben.


Quer(Direkteinstieg)- bzw. Seiteneinsteiger (über den Vorbereitungsdienst) sind insofern Personen, die zwar ein Hochschulstudium absolviert und eine Prüfung abgelegt haben, jedoch kein Lehramtsstudium vorweisen können.

Die Begriffe Quer- bzw. Seiteneinsteiger werden häufig synonym und zugleich unterschiedlich in den einzelnen Ländern und auch innerhalb Niedersachsens verwendet. Im Studienseminar Oldenburg verstehen wir unter „Quereinsteigern“ die Bewerber/innen, die sofort bei Einstellung an den Berufsbildenden Schulen in vollem Umfang ihre Tätigkeit als Lehrkraft aufnehmen und berufsbegleitend qualifiziert werden (Direkteinstieg).


Unter Seiteneinsteigern verstehen wir Bewerber/innen, die bei Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen eingestellt werden, obwohl auch sie kein Lehramtsstudium absolviert haben. Informationen dazu erhalten Sie unter http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=26154&article_id=89031&_psmand=8 (Merkblatt zum Vorbereitungsdienst im Rahmen des Quereinstiegs)

 

Voraussetzung für die Einstellung

Generell gilt Folgendes für den Quereinstieg/Direkteinstieg:

Außerdem wird bei der Einstellung von Quereinsteigern unterschieden nach der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe und Einstellung als tarifbeschäftigte Lehrkraft.

Bei der Einstellung von Quereinsteigern ist wegen des Erlasses zur Qualifizierung von Quereinsteigern erforderlich, dass aus den erbrachten Studienleistungen neben der Fachrichtung auch ein Unterrichtsfach abgeleitet werden kann.

 

Rahmenbedingungen der Ausbildung -Überblick-

Bereich und Umfang der Ausbildung

- Fachseminar Fachrichtung (insges. 120 Unt.-Std.)
- Fachseminar Unterrichtsfach (insges. 120 Unt.-Std.)
- Pädagogisches Seminar (insges. 120 Unt.-Std.)
- Hospitationsverpflichtung (insges. 40 Unt.-Std.)
Dauer der berufsbegleitenden Qualifizierung: 18 Monate

Anzahl der Unterrichtsbesuche: Es müssen 11 Unterrichtsbesuche absolviert werden; 6 sogenannte einfache Unterrichtsbesuche, 4 gemeinsame Unterrichtsbesuche, 1 kollegialer Unterrichtsbesuch

 

Sondermaßnahme

Zur Deckung des Bedarfs an Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in den Fachrichtungen Metalltechnik, Fahrzeugtechnik und Elektrotechnik können Dipl.-Ing. (FH) der entsprechenden Fachrichtungen unter Qualifizierungsauflagen direkt in den Schuldienst eingestellt werden, sofern sie nach dem Bedarf der jeweiligen Schule die erforderliche Fachkompetenz in der beruflichen Fachrichtung besitzen. Diese Möglichkeit besteht auch für Inhaberinnen und Inhaber von Bachelorgraden der genannten Fachrichtungen. Inhaberinnen und Inhaber eines Fachhochschuldiploms oder eines Bachelorabschlusses anderer beruflicher Fachrichtungen können bei besonderem Bedarf im Einzelfall mit Zustimmung des Niedersächsischen Kultusministeriums eingestellt werden, sofern sie ebenfalls nach dem Bedarf der jeweiligen Schule die erforderliche Fachkompetenz in der beruflichen Fachrichtung besitzen.

Hier finden Sie Informationen zur Sondermaßnahme zur berufsbegleitenden Qualifizierung von Inhaberinnen und Inhabern eines Bachelorgrades oder eines Fachhochschuldiploms zum Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in Fachrichtungen des besonderen Bedarfs. http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=35755&article_id=129835&_psmand=8